Datentreiber GmbH, Am Obstgarten 27, 82362 Weilheim i. OB (nachfolgend: „Datentreiber“)
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Veranstaltungen der individuellen Zertifizierungstrainings (nachfolgend: „Training“) von Datentreiber gegenüber dem in der Online-Seminaranmeldung genannten Trainingsteilnehmer (nachfolgend: „Teilnehmer“).
1.2. Die Leistungen aus diesem Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Teilnehmer hat auf Verlangen von Datentreiber geeignete Nachweise über seinen Unternehmerstatus zu erbringen, z. B. durch Vorlage eines Gewerbescheins oder eines Handelsregisterauszugs.
1.3. Die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Datentreiber auf solche anderen Vertragsbedingungen hingewiesen wurde.
1.4. Art und Umfang der Leistungen von Datentreiber sowie die Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung, die auf der Website von Datentreiber verfügbar ist.
2. Anmeldung zum Training und Vertragsabschluss
2.1. Die Anmeldung zum Training erfolgt über die Website von Datentreiber mittels des dort bereitgestellten Online-Anmeldeformulars. Teilnehmer können sich nach Auswahl eines Trainings und der Eingabe der erforderlichen Pflichtfelder durch Klicken des Buttons „Anmeldung abschließen“ verbindlich anmelden. Mit dem Klicken des Buttons „Anmeldung abschließen“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2.2. Datentreiber sendet dem Teilnehmer unverzüglich eine automatisierte E-Mail zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung (Eingangsbestätigung) und zur Bestätigung der Teilnahme (Eingangsbestätigung und Vertragsschluss).
2.3. Vertragssprache ist Deutsch oder auf Anfrage Englisch. Der Vertragstext wird nicht individuell für den Kunden gespeichert und kann nach Abschluss des Anmeldevorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Teilnehmer erhält den Vertragsinhalt jedoch per E-Mail in der Eingangsbestätigung oder dem Vertragsschluss und kann diesen mit einem E-Mail-Programm speichern und ausdrucken.
3. Leistungen von Datentreiber
3.1. Datentreiber ist für den Inhalt und die Organisation der Zertifizierungstrainings verantwortlich (z. B. Referenten, Vor- und Nachbereitung, Schulungsunterlagen, Veranstaltungsort) sowie – falls angekündigt – für die Verpflegung (Mittagessen, Softdrinks, Kaffee) während der Veranstaltung.
3.2. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat. Die Ausstellung des Zertifikats kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. an eine durchgängige Teilnahme an der Veranstaltung und/oder die aktive Teilnahme an Übungen.
4. Teilnahmegebühren und Fälligkeit
4.1. Die Teilnahmegebühr ist in der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website von Datentreiber aufgeführt. Soweit dort nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst die Teilnahmegebühr die Veranstaltungsgebühren sowie die Kosten für die Verpflegung während der Veranstaltungszeiten. Kosten für Anreise oder Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3. Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Zahlung der Teilnahmegebühr nicht spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin, kann Datentreiber den Teilnehmer vom Training ausschließen.
5. Änderungen und Absage
5.1. Datentreiber ist berechtigt, das Training aus wichtigem Grund zu verlegen oder abzusagen (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall eines Referenten ohne gleichwertigen Ersatz, Verschulden Dritter wie der Absage durch ein als Veranstaltungsort vorgesehenes Hotel oder höherer Gewalt). Datentreiber wird die Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren.
5.2. Wird ein Training wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt, informiert Datentreiber die Teilnehmer spätestens drei Wochen vor Beginn des Trainings.
5.3. Eine Absage eines Trainings begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Trainings. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Transporttickets sowie Hotelbuchungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. Nichtteilnahme, Stornierung, Schadenspauschale
6.1. Nimmt der Teilnehmer aus einem von Datentreiber nicht zu vertretenden Grund nicht am Training teil oder storniert er seine Anmeldung aus einem von Datentreiber nicht zu vertretenden Grund („Stornierung“), bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühren gemäß den folgenden Regelungen bestehen.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung. Die Stornierung muss schriftlich erklärt werden.
6.3. Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird oder Datentreiber den Platz an eine andere Person vergibt.
6.4. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Datentreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Stornierungsgebühr entstanden ist. Datentreiber behält sich ausdrücklich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Schulungsunterlagen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Eine Nutzung für Dritte ist nicht gestattet.
7.2. Das Eigentum an den Materialien verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei Datentreiber.
8. Veranstaltungsorte, Hausordnung
Datentreiber führt Veranstaltungen in Tagungshäusern oder Hotels durch. Diese können eigene Regeln für die Nutzung ihrer Räumlichkeiten, insbesondere Hausordnungen, aufstellen. Der Teilnehmer hat diese Vorschriften sowie die Anweisungen der Trainingsleitung und/oder des Eigentümers der Hausordnung zu beachten.
9. Haftung von Datentreiber
Für die oben genannten Ausnahmen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Datentreiber haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen oder deren Erfüllung für den Vertragszweck wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Datentreiber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Eine weitergehende Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10. Drittleistungen, Subunternehmer
Datentreiber ist berechtigt, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer als Referenten einzusetzen, sofern keine erkennbaren wichtigen Gründe gegen deren Einsatz sprechen. Verlangt der Teilnehmer den Ausschluss oder Austausch von freien Mitarbeitern oder Subunternehmern, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.
11. Vertraulichkeit
11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen.
12. Datenschutz
12.1. Die Vertragsparteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verpflichten ihre Mitarbeiter entsprechend und informieren sich gegenseitig über die notwendige Nutzung personenbezogener Daten.
12.2. Der Teilnehmer willigt ein, dass Datentreiber personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung erhebt, speichert und verarbeitet. Falls erforderlich, holt der Teilnehmer entsprechende Einwilligungen der betroffenen Personen ein.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers besteht nur bei Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag oder bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
13.2. Ansprüche gegen Datentreiber dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Datentreiber.
13.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie Verweisungen auf ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.
Stand: Juni 2023